Eine gute Ausbildung ist die sicherste Grundlage für das Bestehen der praktischen Führerscheinprüfung.
Praktische Fahrtermine werden individuell auf Wunsch des Fahrschülers abgestimmt.
Denn losfahren kann jeder, aber ankommen…
Fahrübungen / Grundausbildung
Die Gesamtzahl der Grundfahr-, bzw. Übungsstunden variiert. Es ist keine gesetzliche Mindestanzahl vorgeschrieben.
In den Übungsstunden bzw. der Grundausbildung werden Handhabung und Bedienung des Fahrzeugs, sowie Verhaltensregeln im Verkehr vermittelt.
Die Stundenanzahl hängt nicht zuletzt von der individuellen Begabung und Ausgeglichenheit, der eigenen Motivation und Mitarbeit des Fahrschülers ab. Auch das Alter kann eine Rolle spielen.
Sonderfahrten
Der Gesetzgeber schreibt bei Ersterwerb eines Führerscheins der Klassen A (Motorrad) und B (Pkw) 12 besondere Ausbildungsfahrten vor:
Überlandfahrten (ÜL) |
Schulung auf Bundes- und Landstraßen 5 x 45 Minuten |
Autobahnfahrten (AB) |
Schulung auf Autobahnen 4 x 45 Minuten |
Nachtfahrten (NF) | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 x 45 Minuten |
Prüfung
Die praktische Führerscheinprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters abgelegt werden und setzt die bestandene theoretische Prüfung der jeweiligen Klasse voraus. Der Führerschein wird jedoch erst mit Erreichen des Mindestalters ausgehändigt.
Am Tag der praktischen Prüfung sind mitzubringen:
- Personalausweis / Reisepass
- Nachweis über die Entrichtung der Prüfgebühr für Klassen B, B96, BE, A1, AM in Höhe von € 84,97 und für Klassen A und A2 in Höhe von € 112,81
Ausgeruhtes und entspanntes Erscheinen, keine dringenden Termine und Vertrauen in die gute Ausbildung sind zwar keine Garantien für das Bestehen der Prüfung, bilden jedoch eine solide Basis.
Um den Rest kümmern wir uns.